Glossar

EEG-Umlage

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert den Erzeugern von erneuerbaren Energien eine feste Einspeisevergütung. Die Differenz zum Strombörsenpreis wird von den Netzbetreibern als Kosten deklariert, die auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und Transnet BW) legen jeweils zum 15. Oktober eines Jahres die Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr fest. Im Jahr 2016 beträgt die Umlage 6,354 ct/kWh. Für bestimmte stromintensive Unternehmen ab 1 GWh pro Jahr kann von der BAFA die Ausgleichsregelung in Anspruch genommen werden, wobei die Umlage reduziert wird.