Glossar

DIN 16247

Energieaudit

Ab dem 5. Dezember 2015 sind alle nicht KMUs dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Eine Wiederholung muss mindestens alle 4 Jahre erfolgen. Der Hauptbestandteil ist dabei die energetische Bewertung. Hierzu erfolgt eine Bestandsaufnahme mit Vorschlägen zum Optimierungspotential inkl. wirtschaftlicher Betrachtung. Eine Pflicht zur Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen ist nicht gegeben. Das Energieaudit ist somit als Vorstufe zur ISO 50001 zu sehen.